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Wie der Absatzhelfer ist auch der Absatzmittler rechtlich selbständig. Er kauft jedoch die weiterzuleitenden Güter im eigenen Namen, bevor er sie weiterverkauft. Er tritt in der Absatzkette also als Zwischenhändler auf. Personen und Unternehmen die Produkte erwerben, um sie weiter zu verarbeiten und dann zu verkaufen, zählen nicht zu den Absatzmittlern. Absatzmittler gewährleisten die Erschließung regionaler Märkte, die Akquisition der Kunden, ihre Betreuung und die Verteilung der Waren.
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